Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eder Catering Company GmbH in weiterer Folge ECC GmbH
§ 1 Preise & Angebotsannahme:
Alle in unseren Angeboten aufgeführten Preise sind Einzelpreise in EURO und nur im Rahmen des Gesamtangebotes mit einer Mindestgarantiezahl gültig.
Die Preise verstehen sich, falls nicht besonders angeführt, exklusive der gültigen Mehrwertsteuer.
Bis zur Auftragsannahme bleiben alle unsere Angebote freibleibend.
Bei der Auftragsannahme werden mit der Unterschrift unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
§ 2 Leistungen im Rahmen der Angebotserstellung
Leistungen die durch vor Ort Besichtigungen entstehen, werden von der ECC GmbH mit den üblichen Spesensätzen berechnet. Hierzu zählen auch die An- und Abfahrt per Bahn, PKW, Flugzeug und Hotelübernachtungen.
Soweit die ECC GmbH Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt (Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten, Technik, usw...), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen ausschließlich Im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung und das Inkasso kann im Einzelfall durch die ECC GmbH übernommen werden, ohne dass uns hierdurch eine Haftung für die beigestellten Leistungen übernimmt.
§ 3 Auftragserteilung durch den Kunden
Der Kunde bestellt die in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen der ECC GmbH
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Material werden nach den Listenpreisen gesondert berechnet.
Unseren Angeboten liegt eine Mindest Garantiezahl für die Kalkulation zugrunde. Eine Reduzierung oder Aufstockung ist bis zu 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine spätere Aufstockung ist nur einvernehmlich und nach Maßgabe unserer Möglichkeiten gegeben. Falls Sie weniger Gäste melden als die Mindest Garantiezahl wird in jedem Fall die Garantiezahl in Rechnung gestellt.
Sollte die Gästeanzahl die Garantiezahl übersteigen so behalten wir uns vor bei Darbietung gleicher Dienstleistungen diese Personen nachzuberechnen. Ebenfalls halten wir uns frei ggf. einzelne Produkte die vorübergehend nicht vorhanden sind gegen zumindest gleichwertige Ware auszutauschen.
Das Personal der ECC GmbH wird grundsätzlich keine Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vornehmen. Wünscht der Kunde Abrechnungen durch unsere Mitarbeiter, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Das Risiko der Abrechnung mit den Gästen bzw. des Einzuges der Forderungen gegen die Gäste trägt der Kunde.
§ 4 Gewährleistung / Reklamation
Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Der Auftraggeber hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige oder formgemäße Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt. Dies gilt nicht sofern der Mangel auch bei ordnungsgemäßer Prüfung durch den Kunden nicht erkennbar gewesen wäre. In diesem Fall sind die Beanstandungen unverzüglich nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich gegenüber der ECC GmbH geltend zu machen.
Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Die ECC GmbH ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern.
Ein Recht auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden beziehungsweise wir rechtzeitig Nachliefern konnten.
Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.
Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der ECC GmbH nach.
§ 5 Haftung
Durch den Veranstalter dürfen nur dann Speisen und Getränke mitgebracht werden, wenn die ECC GmbH dem vorher zugestimmt hat. Es wird keine Haftung für die Qualität der mitgebrachten Speisen und Getränke übernommen. Es wird weiterhin keine Haftung für die Qualität der Waren übernommen, wenn durch den Kunden die Bereitstellung von Nachtstrom (insbesondere zur Kühlung) zu erfolgen hat und dieser dann nicht oder nicht ununterbrochen gegeben war. Bei reinen Anlieferungskunden, findet der Gefahrübergang bereits mit der Anlieferung bei diesen Kunden statt. Für den Zustand der Ware nach Anlieferung wird keine Gewährleistung übernommen.
Das im Rahmen des Catering mitgelieferte und zur Verfügung gestellte Mietgut (insbesondere Geschirr, Mobiliar, Pavillonzelte, etc.) ist nicht versichert. Sobald das Mietgut beim Kunden (Veranstaltungsort) eintrifft, ist der Auftraggeber für das Mietgut verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter bzw. Besteller. Dies gilt auch für einen Untergang sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt versursacht werden, wie Brand-, Sturm-, Gewitter-, Hagel-, Diebstahl- und Vandalismus Schäden
- Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt die ECC GmbH keine Haftung.
- Unverträglichkeiten sowie Allergien im Hinblick auf bestimmte Lebensmittel und Inhaltsstoffe sind rechtzeitig bekannt zu geben.
- Die von ECC GmbH gelieferten Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind.
- Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen die ECC GmbH herleiten. Soweit die ECC GmbH oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde die ECC GmbH von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Stornierung
Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:
60 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25 %
ab 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %
ab 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 80 %
Bei Stornierung 7 Tage vor Liefertermin behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentliche niedriger als die angesetzte Pauschale entstanden ist
Allfällige an uns gerichtete Stornoforderungen von involvierten Dienstleistern werden ebenfalls weiterverrechnet.
Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
§ 7 Zahlungsbedingungen und Deposit
Ab einer Nettogesamtsumme von EUR 5.000,- werden 50% der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Deposit in Rechnung gestellt. Dieses Deposit ist bis spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Hierüber erhält der Kunde eine separate Rechnung. Dieses Deposit wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.
Die Leistungen werden zu den in der Veranstaltungsvereinbarung genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht werden.
Sind erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht als Leistungsumfang aufgeführt, so sind wir
berechtigt, den Preis hierfür entsprechend den in der Gastronomie geltenden Preisen, den üblichen Stundensätzen und der zugrundeliegenden Kalkulation nach billigem Ermessen festzulegen.
Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auch nach Anbruchflaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.
Abrechnungen erfolgen für jede Veranstaltung gesondert. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, ohne das es einer gesonderten Mahnung hierfür bedarf. Die durch die Betreibung der fälligen Schuld entstehenden Kosten wie Mahnspesen, Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten usw. gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Zahlung mit Kreditkarte (MasterCard/Visa/American Express) erlauben wir uns 4% Disagio auf die Bruttosumme aufzuschlagen.
§ 8 Lieferungen / Mindestbestellungen (Menü- und Kleinlieferungen)
Unsere Liefergebühren während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 h bis 20.00 h; sowie samstags von 8.00 h bis 18.00 h:)
(1) Bis 2,5 km Anfahrtsweg beträgt die Liefergebühr pauschal 20,00 €
(2) Bis 5 km Anfahrtsweg beträgt die Liefergebühr pauschal 25,00 €
(3) Bis 10 km Anfahrtsweg beträgt die Liefergebühr pauschal 35,00 €
(4) Ab 10 km Anfahrtsweg berechnen wir 1,50 € pro gefahrenen km
(5) Startadresse ist unsere Zentrale in der Dornierstraße 11, 89231 Neu-Ulm.
(6) Berechnungsgrundlage ist jeweils die verkehrsgünstigste vorgeschlagene Route von Google maps zur gewünschten Lieferadresse
(7) Im Stadtgebiet (siehe Punkt 1 und 2) entfallen die Gebühren für die Anlieferung ab einer Nettoauftragssumme in Höhe von 200,00 €!
(8) Die Serviceleistung einer Leergutabholung durch unsere Fahrer wird grundsätzlich gesondert zu den o.g. Lieferpauschalen berechnet (auch bei Auftragswerten über 200 €)
(9) Ausserhalb unserer Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen erstellen wir Ihnen ein gesondertes Angebot für Liefergebühren.
(10) Lieferpauschalen für Veranstaltungen sowie Equipment und Technikanlieferungen werden gesondert berechnet und individuell zusammengestellt
§ 9 Personalkosten / Hausordnung
Wir bitten zu beachten, dass es sich bei dem in der Kostenübersicht angeführten Personalaufwand um eine Schätzung handelt, die sich an den im Angebot festgelegten Ablaufzeiten orientiert und die Auf- und Abbau sowie Lade- und Transportzeiten inkludiert. Abweichungen von dem im Angebot vorgegebenen Ablauf können höhere Personalkosten verursachen.
Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein die ECC GmbH weisungsberechtigt. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Pauschalen die angefallenen Stunden pro Mitarbeiter nach Mitternacht separat in Rechung gestellt werden.
Generell gilt in unserem Haus eine Speerstunde von 03.00 Uhr. Wenn Sie unsere Räumlichkeiten und das Personal länger in Anspruch nehmen wollen wird je nach Aufwand dies extra berechnet. Wenn nicht anders vereinbart gilt der Nachtzuschlag pro angefangener Stunde.
§ 10 Abrechnung der Getränke
Die von uns in Kommission gelieferten Getränke werden nach ihrem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrochene Gebinde gelten als verbraucht. Ausgenommen dieser Regelung sind Getränke die innerhalb einer vereinbarten Pauschale ausgeschenkt werden und Getränke die speziell gemäß Ihrem Wunsch organsiert wurden.
§ 11 Genehmigung von Veranstaltungen und Pflichten des Veranstalters/Bestellers
Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen sind rechtzeitig und auf Kosten des Veranstalters einzuholen.
- Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften sowie die Verkehrssicherungspflicht. Für das Vorliegen der jeweils für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, Versicherungen, Behördliche Auflagen und Bewilligungen trägt der Veranstalter die Verantwortung.
- Erforderliche Anschlüsse für Wasser und Strom, sowie deren Kosten inkl. Verbrauchskosten
- Sicherheitsüberwachungen und eventuell anfallende Reinigungen
- Gewährleistung der Medizinischen Notversorgung während der Veranstaltung nach der gesetzlichen Regelung.
- Anmeldung bei Musik- und Tanzveranstaltungen. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren bei AKM und sonstigen laut Gesetz zu sorgen.
- Das Übernehmen von eventuellen Abschlagszahlungen oder Benützungsgebühren die der Caterer zur Erfüllung seiner Dienstleistung in Anspruch nehmen muss.
- Einhaltung des Feuer & Brandtechnischen Reglements
- Soweit die ECC GmbH-Mitarbeiter bei dem Kunden tätig werden, obliegt dem Kunden die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die in seinem unmittelbaren Einflussbereich stehen.
§ 12 Kleininventar
Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltegeräten und Platten. Entsprechende Leihwaren wie Porzellangeschirr, Besteck, Gläser und Servietten sind im Angebot enthalten.
Der Auftraggeber hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tages-Leihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware
Zu Bruch gegangenes oder beschädigtes Equipment stellen wir gesondert zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis in Rechnung.
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Neu-Ulm.
§ 14 Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An Stelle der unwirksamen Bestimmung hat eine ihr möglichst nahekommende zu treten. die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.
Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Das gleiche gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
„Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil“.